WLAN offen? Das macht dann bitte 100€.

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Betreiber eines nicht verschlüsselten Funknetzes können aufgrund der sogenannten Störerhaftung auf Unterlassung und auf Erstattung der Abmahnkosten von maximal 100€ herangezogen werden.

Im aktuellen Fall wurde eine Urheberrechtsverletzung (Verbreitung eines Musikstücks über eine Tauschbörse) über ein offenes Funknetzwerk begangen. Der Anschlussinhaber war allerdings nachweislich zum Tatzeitpunkt im Urlaub, so dass nur eine dritte Person die Urheberrechtsverletzung begangen haben kann.

Das Urteil schützt zwar den Anschlussinhaber gegen horrende Abmahngebühren, andererseits sind 100€ zu viel, wenn diese aus Unwissenheit als “Lehrgeld” bezahlt werden sollen. Welche Sicherheitsmaßnahmen genau vorgenommen werden sollen geht aus Urteil nicht hervor. Wir empfehlen WPA2 als Verschlüsselungsmethode mit einem guten Passwort: Mindestens 25 Zeichen, bestehend aus Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie Ihr Funknetzwerk schützen sollen, fragen Sie besser einen Spezialisten.

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 101/2010 (öffnet neues Fenster)

MfG
Lawrence

…mir selbst helfen, wenn das Funknetzwerk streikt?

W-LAN, also die kabellose Vernetzung mehrerer PCs oder Geräte ist praktisch, aber leider ein bisschen fehleranfällig. Immer wieder rufen unsere Kunden bei uns an, weil plötzlich und ohne Grund der Computer seine (drahtlose) Internetverbindung verliert. Gründe dafür gibt es zu Hauf. Im Folgenden finden Sie einen Tipp, wie Sie selbst versuchen können Erste Hilfe zu leisten. Beachten Sie, dass dieser Tipp nur hilfreich sein kann, wenn Sie über eine DSL-Verbindung verfügen, und einen DSL-Router verwenden.

  1. Ziehen Sie den Stromstecker Ihres DSL-Router, warten Sie 10 Minuten und stecken Sie den Stecker wieder ein. Der DSL-Router benötigt ein paar Minuten um zu starten und die Verbindung zum Telefonanbieter herzustellen.
  2. Starten Sie auch den Computer neu.

Wichtig! Je nach Aufbau Ihrer Telefon- und Internetausrüstung und Ihrem Tarif kann Ihr Telefon ebenfalls von der vorübergehenden Trennung der Stromzufuhr betroffen sein (d.h. Sie können in der Zeit nicht telefonieren).

Durch das Neustarten des Geräts werden eventuell veraltete Informationen im DSL-Router verworfen und neu angelegt. Oftmals ist das Problem damit schon behoben.

Herzlichst,

Nina