WLAN offen? Das macht dann bitte 100€.

Lawrence | 4. Juni 2010, 16:23    1 Kommentar

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Betreiber eines nicht verschlüsselten Funknetzes können aufgrund der sogenannten Störerhaftung auf Unterlassung und auf Erstattung der Abmahnkosten von maximal 100€ herangezogen werden.

Im aktuellen Fall wurde eine Urheberrechtsverletzung (Verbreitung eines Musikstücks über eine Tauschbörse) über ein offenes Funknetzwerk begangen. Der Anschlussinhaber war allerdings nachweislich zum Tatzeitpunkt im Urlaub, so dass nur eine dritte Person die Urheberrechtsverletzung begangen haben kann.

Das Urteil schützt zwar den Anschlussinhaber gegen horrende Abmahngebühren, andererseits sind 100€ zu viel, wenn diese aus Unwissenheit als “Lehrgeld” bezahlt werden sollen. Welche Sicherheitsmaßnahmen genau vorgenommen werden sollen geht aus Urteil nicht hervor. Wir empfehlen WPA2 als Verschlüsselungsmethode mit einem guten Passwort: Mindestens 25 Zeichen, bestehend aus Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie Ihr Funknetzwerk schützen sollen, fragen Sie besser einen Spezialisten.

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 101/2010 (öffnet neues Fenster)

MfG
Lawrence

DECT Standard nicht sicher

Lawrence | 26. Januar 2009, 17:45    Keine Kommentare

Das schnurloses Telefonieren in Verbindung mit dem DECT (Digital Enhanced Cordlesss Telecommunications) Standard nicht sicher ist, bewiesen die Sicherheitsexperten Andreas Schuler, Erik Tews, Ralf-Philipp Weinmann und Matthias Wenzel auf dem 25. Chaos Communication Congress (kurz 25C3) am 29.12.2008 in Berlin.

Mit Hilfe einer “Com On Air” DECT Karte und eines selbst geschriebenen Treibers für Linux waren sie in der Lage Telefonate auf einem entfernten Laptop mitzuschneiden.

Den Forschern fiel bei der Entwicklung auf, das viele Endgeräte gar keine Authentisierung oder Verschlüsselung durchführten. Selbst bei aktiver Verschlüsselung war es möglich, sich durch gefälschte Authentifizierung als Basisstation gegenüber dem Telefon auszugeben, um so die Gespräche umzuleiten und abzuhören.

Aufgrund des scheinbar hohen Interesses der Allgemeinheit, diese Sicherheitslücken zu bestätigen, erfreut sich die “Com On Air” Karte bei eBay hoher Beliebtheit. Da der Hersteller bereits Insolvent war und nur eine begrenzte Anzahl Karten verfügbar war, schossen die Preise kurz nach Veröffentlichung der Sicherheitslücke von 19,99,- EUR zum Jahreswechsel auf mittlerweile 200-300,- EUR pro Stück.

Wer auf Nummer sicher gehen will und vertrauliche Telefonate führt, sollte wieder zum “alten” schnurgebundenen Telefon greifen – so wie alle staatlichen Einrichtungen auch.

Das Abhören von Telefonaten oder der Versuch werden in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft.

Weiterführende Informationen (öffnen neues Fenster/Tab):

[ Veröffentlichung der Forschung ]
[ DECT bei Wikipedia ]
[ 25. Chaos Communication Congress ]
[ Gesetzeslage ]

MfG

Lawrence