Tastenkombination, die

Nina | 19. August 2010, 15:02    Keine Kommentare

Um wiederkehrende Aufgaben zu vereinfachen hat ein findiger Programmierer einst die Tastenkombination erfunden. Der größte Vorteil hierbei ist, dass die Hände während der Arbeit nicht von der Tastatur zur Maus bewegt werden müssen und trotzdem bestimmte Menüaufrufe getätigt werden können. Wenn man sich die Zeit nimmt, hat man sich gängige Kombinationen schnell eingeprägt und kann dann wieder ein kleines bisschen Zeit (und Nerven) sparen. Leider sind die Tastenkombinationen nicht genormt; nicht alle Programme unterstützen die gleichen Kombinationen. In der Windows-Welt gibt es allerdings ein paar “Shortcuts” (so das Englische Wort), die fast immer funktionieren. Machen Sie doch ab sofort mit, hier ein paar gängige Kombinationen:

Strg + Z = Aktion rückgängig machen
Strg + Y = Rückgängig gemachte Aktion wiederherstellen
Strg + C = Kopieren
Strg + X = Ausschneiden
Strg + V = Einfügen
Strg + P = Drucken
Strg + F = Suchen

Alt + F4 = Aktives Programm schließen

Viele Programme bieten Ihnen die Möglichkeit, eigene Tastenkombinationen zu definieren, so kann ich zum Beispiel meinen E-Mails auf Knopfdruck Kategorien wie “Privat”, “Arbeit”, etc. zuweisen, wenn ich möchte.

Eine Übersicht der unterstützten Tastenkombinationen bringt fast jedes Programm gleich mit. Unter Microsoft Office ist es beispielsweise üblich, dass Tastenkombinationen beim Überfahren eines Befehls mit der Maus im eingeblendeten Hinweisfeld aufgeführt sind (ab Office 2007), oder im Menü hinter einem Befehl aufgeführt sind (ältere Versionen).

Viel Spaß beim “Kombinieren” wünscht

Nina

k@efer in Meine Seniorenzeitung

Nina | 25. Juni 2010, 14:50    Keine Kommentare

Wir sind, genauer gesagt Stephan ist unter die Schreiberlinge gegangen. Für die “Meine Seniorenzeitung (Ausgabe Main-Taunus-Kreis)” hat er in der Mai-Ausgabe einen Artikel zum Thema “Das Internet” geschrieben. Diesen können Sie online einsehen unter folgender Adresse: http://www.meineseniorenzeitung.de/ausgaben-mtk (öffnet neues Fenster/Tab). Klicken Sie die Ausgabe Mai 2010 an und blättern Sie auf Seite 19.

Eine Fortsetzung des Artikels wird es demnächst hier zu lesen geben.

Viel Spaß beim Schmökern wünscht

Nina

WLAN offen? Das macht dann bitte 100€.

Lawrence | 4. Juni 2010, 16:23    1 Kommentar

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Betreiber eines nicht verschlüsselten Funknetzes können aufgrund der sogenannten Störerhaftung auf Unterlassung und auf Erstattung der Abmahnkosten von maximal 100€ herangezogen werden.

Im aktuellen Fall wurde eine Urheberrechtsverletzung (Verbreitung eines Musikstücks über eine Tauschbörse) über ein offenes Funknetzwerk begangen. Der Anschlussinhaber war allerdings nachweislich zum Tatzeitpunkt im Urlaub, so dass nur eine dritte Person die Urheberrechtsverletzung begangen haben kann.

Das Urteil schützt zwar den Anschlussinhaber gegen horrende Abmahngebühren, andererseits sind 100€ zu viel, wenn diese aus Unwissenheit als “Lehrgeld” bezahlt werden sollen. Welche Sicherheitsmaßnahmen genau vorgenommen werden sollen geht aus Urteil nicht hervor. Wir empfehlen WPA2 als Verschlüsselungsmethode mit einem guten Passwort: Mindestens 25 Zeichen, bestehend aus Zahlen, Buchstaben und Sonderzeichen.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie Ihr Funknetzwerk schützen sollen, fragen Sie besser einen Spezialisten.

Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs Nr. 101/2010 (öffnet neues Fenster)

MfG
Lawrence

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